Umgang mit Extremisten

30,00 

Dieser Kurs ist konzeptioniert für alle Menschen, die eine gewisse Prominenz haben. Er richtet sich an Personen, die in der Öffentlichkeit stehen und aufgrund ihrer Äußerungen, ihrer Politik, aber auch ihrer Werte, die sie vertreten, Ziel von Bedrohungen, Beleidigungen und Angriffen sind, und sich damit zum Feindbild von Extremisten gemacht haben:

  • Menschen, welche sich gegen Rechtsextremismus und/oder im Bereich der Flüchtlingshilfe engagieren
  • Menschen, welche gegen sich Verschwörungsglauben und Sekten engagieren
  • Lokalpolitiker:innen, welche kontroverse Entscheidungen vertreten und sich damit zum “Feindbild” gemacht haben

Er wendet sich sowohl an Menschen aus dem “realen Leben”, also Personen, welche “vor Ort” aktiv sind, wie auch an Bloggerinnen und Blogger.

Benötigt werden:

  • Eine Matte (Yogamatte oder ähnliches)
  • Sportkleidung
  • Eine Partnerin oder ein Partner

Sie können den Kurs entweder als Online-Kurs buchen oder als Vor Ort Kurs

Beschreibung

Wichtig: Es ist essentiell, dass Sie den Kurs nicht nur “ansehen”, sondern aktiv teilnehmen die Schritte verinnerlichen.

Es geht nicht darum, sich mit aggressiven oder übergriffigen Personen zu „prügeln“.

Im Gegenteil: Ziel ist, genau das zu vermeiden. Wir gehen selbstverständlich auf körperliche Selbstverteidigung ein, aber vorgeschaltet auf Maßnahmen, welche die Gefährdung des Aufeinandertreffens minimieren.

Nicht berücksichtigt ist das Tragen einer Waffe im Rahmen eines Waffenscheins.

Bei Bedrohungen durch Terrorismus, organisierte Kriminalität, bewaffnete Banden, der Gefahr von Entführung, empfehlen wir in JEDEM Fall ein Personenschutzkonzept – mit Vorabaufklärung, Umfeldüberwachung sowie ggf. bewaffneter Begleitung sowie sondergeschütztem Fahrzeug.

Dieses Konzept ist nicht gedacht und geeignet, Vollschutz durch externe Dienstleister, also zum Beispiel Personenschutz durch Sicherheitsfirmen zu ersetzen.

Grundsätzlich ist es auch IMMER ratsam, bei Bedrohungen die Polizei mit einzubinden. Durch gerichtliche Verfügungen können Näherungsverbote ausgesprochen werden und ggf. Stalking unterbunden werden. Diese Maßnahmen können im Zuge eines privaten oder staatlichen Personenschutzkonzeptes festgelegt werden.

Um bewaffneten Personenschutz zu erhalten, muss eine Person durch die Polizei jedoch in eine besondere Gefährdungsstufe eingruppiert werden.

Kein Bestandteil dieser Schulung ist die Bedrohung von Beschäftigten in Behörden, welche im Rahmen ihrer Tätigkeit mit aggressiven Personen zu tun haben, aber weder herausragend prominent noch sonstige Personen des öffentlichen Lebens sind, also beispielsweise Sachbearbeitende, die mit „Reichsbürgern“ zu tun haben, Jugendarbeit oder ähnliches.

Diese behandeln wir im Modul „Schulung Behörden“ gesondert.

Bei Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Die Preise variieren entsprechend der Anzahl der Teilnehmer:innen. Jede weitere Person kostet 30 Euro Aufpreis.