Beschreibung
Wichtig: Es ist essentiell, dass Sie den Kurs nicht nur “ansehen”, sondern aktiv teilnehmen die Schritte verinnerlichen.
Es geht nicht darum, sich mit aggressiven oder übergriffigen Personen zu „prügeln“.
Im Gegenteil: Ziel ist, genau das zu vermeiden. Wir gehen selbstverständlich auf körperliche Selbstverteidigung ein, aber vorgeschaltet auf Maßnahmen, welche die Gefährdung des Aufeinandertreffens minimieren.
Nicht berücksichtigt ist das Tragen einer Waffe im Rahmen eines Waffenscheins.
Bei Bedrohungen durch Terrorismus, organisierte Kriminalität, bewaffnete Banden, der Gefahr von Entführung, empfehlen wir in JEDEM Fall ein Personenschutzkonzept – mit Vorabaufklärung, Umfeldüberwachung sowie ggf. bewaffneter Begleitung sowie sondergeschütztem Fahrzeug.
Dieses Konzept ist nicht gedacht und geeignet, Vollschutz durch externe Dienstleister, also zum Beispiel Personenschutz durch Sicherheitsfirmen zu ersetzen.
Grundsätzlich ist es auch IMMER ratsam, bei Bedrohungen die Polizei mit einzubinden. Durch gerichtliche Verfügungen können Näherungsverbote ausgesprochen werden und ggf. Stalking unterbunden werden. Diese Maßnahmen können im Zuge eines privaten oder staatlichen Personenschutzkonzeptes festgelegt werden.
Um bewaffneten Personenschutz zu erhalten, muss eine Person durch die Polizei jedoch in eine besondere Gefährdungsstufe eingruppiert werden.
Kein Bestandteil dieser Schulung ist die Bedrohung von Beschäftigten in Behörden, welche im Rahmen ihrer Tätigkeit mit aggressiven Personen zu tun haben, aber weder herausragend prominent noch sonstige Personen des öffentlichen Lebens sind, also beispielsweise Sachbearbeitende, die mit „Reichsbürgern“ zu tun haben, Jugendarbeit oder ähnliches.
Diese behandeln wir im Modul „Schulung Behörden“ gesondert.
Bei Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.
Die Preise variieren entsprechend der Anzahl der Teilnehmer:innen. Jede weitere Person kostet 30 Euro Aufpreis.


