Verantwortlich im Sinne des Presserechts
Martin Kremmel, Mariahilfstrasse 3, 92318 Neumarkt Telefon 0176 31096222 Steuernummer: 235/240/702286
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1 Allgemeines
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem GROFS – Die Selbstverteidiger (nachfolgend: „GROFS“) und dem Kunden (nachfolgend: „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrem zum Zeitpunkt der Dienstleitung gültigen Fassung.
1. 2. Kunden im Sinne von § 1 S. 1 sind
- Privatpersonen
- Unternehmen
- staatliche Einrichtungen sowie
- Vereine.
2. Vertragsgegenstand
1. Der Vertragsgegenstand ist eine Training vor Ort beim Kunden, falls dies aufgrund von Platzmangel oder anderen Gründen beim Kunden nicht möglich ist, alternativ in Räumlichkeiten von GROFS.
Die Angebote erstrecken sich auf die auf der Webseite www.grofs.de genannten Pakete.
3. Leistungsgegenstand
3.1 GROFS bietet dem Kunden ein auf den Kunden optimal ausgerichtetes Konzept an. Grundsätzlich stehen folgende Standardkonzepte zur Auswahl:
Für Firmen:
- Selbstverteidigungstraining
- Sturz – und Stolperprävention
mit entsprechender Individalisierungmöglichkeit
Für Vereine
- Selbstverteidigungstraining
- Sturz – und Stolperprävention
ab dem 12. Teilnehmer kostenfrei. Das Angebot gilt bis zum einschließlich 24. Teilnehmer.
Für Privatpersonen :
- Selbstverteidigungstraining
- Sturz – und Stolperprävention
Die Konzepte könne auf Wunsch in Absprache kombiniert werden. Weitere Trainingsinhalte werden ggf. individuell vereinbart.
Es entstehen ggf. Mehrkosten.
GROFS behält sich vor, vorab Sonderwünsche abzulehnen, welche die Kompetenz des Anbieters übersteigen.
Durch Anfahrt können weitere Kosten entstehen.
Der Kunde wird bei der Buchung, welche wahlweise online auf www.grofs.de, per Mail oder telefonisch erfolgen kann, darauf hingewiesen.
Die AGB`s werden ausgehändigt.
3. 2. GROFS gewährleistet dem Kunden hierzu eine individuelle Beratung. Die Betreuung des Kunden erfolgt persönlich durch den Trainer.
3.3. Vereinbart werden kann eine Mindestteilnehmeranzahl, die erreicht werden muss, um das Training stattfinden zu lassen. Kann der Kunde diese nicht erbringen, kann das Training dennoch stattfinden, wenn das Honorar für die Mindestanzahl entrichtet wird. Ein Minderungsanspruch durch den Kunden besteht nicht. Die Mindestanzahl richtet sich nach der aktuellen Preisliste.
4. Training und Terminvereinbarung
4.1 Vor Beginn der Trainingseinheiten findet ein persönliches Beratungsgespräch mit dem Kunden statt. Das Gespräch ist kostenfrei. Im Rahmen des Gesprächs werden die Inhalte abgestimmt.
Im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert der Kunde den Trainer über seine gesundheitlichen und körperlichen Einschränkungen. Er informiert des Weiteren GROFS, sofern weitere Teilnehmer gesundheitliche und körperliche Einschränkungen mitbringen.
4.2. Eine Trainingseinheit dauert ca. 3 Stunden. Längere Trainingseinheiten werden individuell mit dem Kunden vereinbart. Kürzere Trainingseinheiten sind in Absprache mit dem Kunden möglich.
4.3 Die Trainingseinheiten finden standardmäßig in den Räumlichkeiten des des Kunden statt. Sofern dies nicht möglich ist, informiert der Kunde GROFS unaufgefordert hierüber. GROFS bietet dann als Ersatz ein Training in den eigenen Räumlichkeiten an. Sofern dies vom Kunden abgelehnt wird, kommt keine Vertragserfüllung zustande. Sofern GROFS bereits Kosten entstanden sind, sind diese durch den Kunden zu entrichten bzw. es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
4.4 Die Termine erfolgen ausschließlich nach Vereinbarung. Der vereinbarte Termin muss spätestens 24 Stunden vor der vereinbarten Zeit abgesagt werden. Für die nicht wahrgenommenen Termine wird eine Gebühr in Höhe von 50 % des Preises für eine Trainingseinheit erhoben. Der zugrunde gelegte Preis richtet sich dabei nach der Mindestanzahl der unter §3.3 beschriebenen zum Training erforderlichen Personen.
4.5 GROFS bringt zur Erfüllung der Dienstleistung erforderliche und geeignete Matten mit.
Sofern der Kunde ausdrücklich vorab darauf hinweist, dass geeignete und entsprechend ausgestattete Räumlichkeiten oder Einrichtungen zur Verfügung stehen, verzichtet GROFS auf Wunsch des Kunden auf das Mitbringen der Matten. Der Hinweis muss schriftlich erfolgen; Auf 11.1 wird hingewiesen.
4.6 Ein Minderungsanspruch des Honorars besteht durch das Verwenden eigener Matten des Kunden nicht.
5. Obliegenheiten des Kunden
5.1 Der Kunde ist angehalten, geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Gelingt ihm dies nicht, bietet GROFS Ersatzräumlickeiten (Siehe § 2 und § 4.3) an.
Sofern sich die Räumlichkeiten als ungeeignet herausstellen (z.B. durch Mobiliar), liegt das Haftungsrisiko für eventuelle Sachschäden beim Kunden. (Siehe §7)
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, ausreichend Teilnehmer zu informieren und einzuladen. Sofern die Mindestanzahl nicht erreicht wird, tritt 3.3 in Kraft.
5.3 Der Kunde ist verpflichtet, den Trainer über seine Sporttauglichkeit unaufgefordert vor dem Beginn der Trainingsstunde zu informieren. Sollten während des Trainings plötzliche Gesundheits ,- oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, so ist er Kunde verpflichtet, den Trainer umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Das Honorar des Trainers richtet sich nach der aktuellen Preisliste.
6.2 Die Rechnung ist ohne Abzug spätestens bei Erfüllungsbeginn zu bezahlen. Erfolgt dies nicht oder nicht entsprechend der Vereinbarung, behält sich GROFS vor, die Erfüllung bis zur Bezahlung auszusetzen oder unbezahlte Personen auszuschließen.
6.3 Bei Nichtzustandekommen der Erfüllung sind die bereits entstandenen Kosten durch den Kunden zu entrichten.
6.4 Derzeit stehen folgende Zahlungsmethoden zur Verfügung:
- 1. Bar
- 2. Per Rechnung/Überweisung. (Vorkasse vor Erfüllung)
- 3. Per Paypal
Das Geld muss in jedem Fall vor Erfüllungsbeginn bei GROFS eingegangen sein.
7. Haftung und Hinweise
7.1 Der Trainer haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Kunden.
Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Trainers, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Als wesentliche Vertragspflicht von dem Trainer zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die in § 3 genannten Leistungen.
7.2 Dem Kunden wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit zu bringen. Von Seiten des Trainers werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.
7.3 Der Trainer haftet nicht für Schäden, welche aufgrund der Selbstüberschätzung bei dem Kunden zustande gekommen sind. Hält sich der Kunde nicht an die Anweisungen des Trainers und erleidet er dadurch die Schäden, so ist die Haftung des Trainers ausgeschlossen.
7.4 Der Trainer verfügt über eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung.
8. Datenschutz
8. 1. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von dem Trainer gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des in § 3 genannten Leistungsgegenstandes verwendet.
8. 2 Die Einzelheiten zu dem Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Trainers.
9. Geheimhaltung
9. 1. Der Trainer ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainingsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Trainer und dem Kunden.
10. Vertragsdauer
10.1 Zwischen dem Trainer und dem Kunden werden grundsätzlich nur befristete Verträge geschlossen.
Der Kunde hat Recht, innerhalb der ersten 14 Tage ab Datum des Vertragsschlusses vom Vertrag zurückzutreten.
Die Kündigung ist ausgeschlossen, es sei denn, es besteht eine dauerhafte medizinische Indikation, die eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht. Als Nachweis werden ausschließlich ärztliche Atteste anerkannt.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
11.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
11.3 Der Gerichtsstand ist in 92318 Neumarkt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Diese AGB beruhen auf einer Vorlage der Akademie für Sport und Gesundheit.
Sie können diese AGB auch herunterladen.
Diese finden Sie hier.